Bodensee Tauchen - Bodensee Frogs

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Tauchen
BODENSEESCHIFFAHRTSORDNUNG (BSO)
Seit dem 1.Januar 2006 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) deren Artikel 11.04 für uns Taucher folgenschweren Inhalt hat:

Artikel 11.04 Bade- und Tauchverbot
1 Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt ausserhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.

2 Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.

3 Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen.

Das bedeutet für uns Taucher, dass viele uns lieb gewordene Tauchplätze nicht mehr benützt werden dürfen!
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TAUCHEN IM BODENSEE UND UNTERSEE
(zwischen Bregenz und Stein am Rhein)

Schweiz
Grundsätzlich gilt das TAUCHVERBOT gemäss BSO.

Für mögliche Ausnahmeregelungen ist der Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV, insbesondere die Sektion Bodensee in Verhandlungen. Über getroffene Vereinbarungen wird separat informiert.

Deutschland
Grundsätzlich gilt das TAUCHVERBOT gemäss BSO.

Die baden-würtembergischen Tauchsportfachverbände BTSV und WLT haben mit Unterstützung des AST für etliche Einstiege bei den zuständigen Landratsämtern Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz Anträge auf generalisierende Ausnahmen gestellt.
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AUSNAHMEN VOM TAUCHVERBOT

In Anwendung von Art. 16.02 Abs. 1 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) vom 1. April 1976 (SR
747.233.1) sowie der Art. 1 und 2 der kantonalen Schifffahrtsverordnung vom 25. April 1980 (sGS
714.11) wird das Tauchen im Umkreis von 100 m um Landestellen und Hafeneinfahrten , abweichend
von den Bestimmungen des Art. 11.04 Abs.1 der BSO, an folgenden zwei Tauchplätzen unter Auflagen
zugelassen:

Seegebiet       Bodensee
- Westlich der Einfahrt zum Hafen Rietli Goldach
- Koordinaten: 753.675 / 261.375
- Westlich der Schiffsanlegestelle Hauptbahnhof Rorschach und der
  Einfahrt zum Kleinboothafen Rorschach
  Koordinaten 755.740 / 260.750

Auflagen  
1. Die private und die öffentlich Schifffahrt darf durch das Tauchen in
keiner Weise behindert werden.
2. An der Einstiegsstelle ist vor jedem Tauchen die erforderliche Flagge
Buchstabe A der Internationalen Flaggenordnung gemäss Art. 3. 12
BSO gut sichtbar zu setzen.
3. Die Landestelle und die Hafeneinfahrten dürfen nur unterhalb einer Minimaltiefe
von 10m beim HB Rorschach und 15m im Rietli traversiert werden

Befristung      Diese Bewilligung ist unbefristet.
Sollten jedoch wichtige öffentliche Interesse eine Anpassung oder gar
Aufhebung der Bewilligung erfordern, erfolgt dies ohne Anspruch auf
Entschädigung.

Diese Verfügung wurde durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt im Amtsblatt veröffentlicht.
Es erfolgten keine Einsprachen an das Justiz und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen.

An alle Klubpräsidenten der SUSV SEKTION BODENSEE,
Zusätzliche Infos
100m östlich der Hafeneinfahrt beim HB Rorschach (vor dem Strandbad Rorschach) kann weiterhin getaucht werden.
Ebenfalls ist der „Schlipf „ (westlich) ausserhalb der 100m Zone. Also gibt es da auch kein Tauchverbot.
Beim Kornhaus hat uns die Stadt Rorschach einen neuen feudalen Einstieg gebaut. Mit Taucherflagge. Dieser Einstieg
erfolgt von der Hafenmauer aus. 

Der private Steg der Bootsvermietung Grob (hinter dem Kornhaus) darf unter keinen Umständen mehr benutzt werden!!!!
Ebenfall ist der Ein- und Ausstieg durch den Hafen sowie von der Anlegestelle beim Hafen HB Rorschach strickt
verboten.

Es liegt nun an den Tauchern ob wir diese Ausnahmebewilligungen unbeschränkt nutzen können. Ich bitte alle Vereinspräsidenten
diese Infos an Ihre Mitglieder weiter zu geben. Aber auch Taucher die von diesen Regelungen nichts wissen,
sollten freundschaftlich auf die Gegebenheiten aufmerksam gemacht werden.
Demnächst finden Gespräche mit den Bauämtern der beiden Gemeinden statt, bei denen erörtert wird wie die Taucher
mit Hinweistafeln zusätzlich informiert werden sollen. Ebenfalls werden wir uns als Taucher engagieren müssen. Auch
unter Wasser müssen verschiedene Massnahmen getroffen werden die Arbeit und Geld fordern. Betreffs Arbeit rechne
ich mit den Mitgliedern aus unserer SUSV Sektion Bodensee. Der SUSV wird unsere Arbeiten finanziell grosszügig
unterstützen.

Präsident SUSV Region DRS
Hans Ruedi Wittwer



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